Das Thema Arbeitsschutz wird in vielen Unternehmen aus den verschiedensten Gründen noch immer vernachlässigt. Jeder Unternehmer ist nach §3 des ArbSchG verpflichtet, die zur Sicherung des Arbeitsschutzes getroffenen Maßnahmen „zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen“. Hierzu ist die regelmäßige Betriebsbegehung als Teil der in §5 des ArbSchG vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ein ausgezeichnetes Instrument.
Sie sind sich nicht sicher, ob in Ihrem Betrieb alle gesetzlichen Vorgaben zum Thema Arbeitsschutz eingehalten werden?
Sie möchten den Arbeitsschutz optimieren, um Unfallzahlen zu senken und somit Kosten zu sparen?
Sie wollen für unangekündigte Begehungen, z.B. mit der Berufsgenossenschaft, dem Amt für Arbeitsschutz oder der Bezirksregierung vorbereitet sein?
Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Punkten, vereinbaren Sie noch heute ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch.