Folgende Prüfungen bieten wir an:
- Flurförderzeuge nach DGUV-V 68 + DGUV-I 208-004 + FEM 4.004
- Baumaschinen nach DGUV-R 101-003 + DGUV-R 100-500 Kap. 2.12 + VSG 3.1
- Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte nach DGUV-R 100-500 + VSG 3.1
- Ladebrücken und fahrbare Rampen nach DGUV-I 208-001 + DGUV-R 108-006
- Leitern und Tritte nach DIN EN 131 + DGUV-I 208-016 + DGUV-I 208-032
- Regale nach DIN EN 15635 + DGUV-I 208-043 + DGUV-I 208-061
- Flüssigkeitsstrahler nach DGUV-R 100-500 Kap. 2.36
- Absetz- und Abrollcontainer nach DGUV-I 214-016 + DGUV-I 208-017
- Arbeitsplattformen auf FFZ nach DGUV-I 208-031 + FEM 4.006
- Türen und Tore nach DGUV-I 208-022 + DGUV-I 208-026 + ASR A1.7
- Lastaufnahme-/Anschlagmittel nach DGUV-R 100-500 + DGUV-R 109-017
- Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV-V 54
- Hydraulikschläuche nach DGUV-R 113-020 + BGR 237
- Hebebühnen nach DGUV-G 308-002
- ... und vieles mehr.
Damit wir sowohl die Ordnungsprüfung, als auch die technische Prüfung rechtssicher und zügig durchführen können benötigen wir von Ihnen die technischen Unterlagen des Herstellers inkl. der Bedienungsanleitung und der CE-Konformitätserklärung, das Prüfbuch und bei Regalen die Aufbauanleitung des jeweiligen Prüflings. Außerdem muss die Maschine/Anlage/das Fahrzeug über ein Typenschild in lesbarem Zustand verfügen.
Was bedeutet UVV-Prüfung?
UVV-Prüfung ist die Ermittlung des Ist-Zustandes, der Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand (z.B. laut Betriebsanleitung des Herstellers) sowie die Bewertung der Abweichungen des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand (siehe BetrSichV § 2 Abs. 8).
Der Gesetzgeber beschreibt die Vorgaben zum Arbeitsschutz in unterschiedlichen Regelwerken die Inhaltlich jedoch alle identisch sind.
Grundlage für die Betriebsmittelprüfung (UVV-Prüfung) sind unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUVen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Was muss geprüft werden?
Nach §1 der BetrSichV müssen „Arbeitgeber die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten“.
Der §2 der BetrSichV definiert Arbeitsmitteln als „Werkzeuge, Geräte oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden“.
Wonach wird bei der UVV-Prüfung geprüft?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung legt in Ihren DGUVen die Kriterien zur Prüfung der jeweiligen Arbeitsmittel genau fest. Wir prüfen nach diesen DGUV- Vorschriften, Regeln, Grundsätzen und Informationen, aber auch nach BetrSichV, TRBS, ASR, VDI, SVLFG und FEM Regelwerk.
Warum UVV-Prüfung?
Hierfür gibt es viele Gründe:
- Der Unternehmer kommt mit der Betriebsmittelprüfung und deren rechtssicherer Dokumentation seiner gesetzlichen Pflicht nach
- Die UVV-Prüfung gewährleistet nicht nur ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit, sondern erhöht auch die Verfügbarkeit der Maschinen und Anlagen
- Durch die UVV-Prüfung werden Mängel frühzeitig erkannt und Ausfallzeiten reduziert
- Wartungen und Reparaturen können gezielt geplant werden (vorbeugende Instandhaltung)
- Kosten werden minimiert